Abschnitt I: Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand, die Leistungen und die Preise ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Zur Leistungsbeschreibung zählen im Fall des Zustandekommens des Vertrags online über den Webauftritt des Providers die Darstellungen der einzelnen Leistungen und Leistungsinhalte während des Bestellprozesses einschließlich der vom Kunden gewählten Konfigurationen; diese werden dem Kunden nach Vertragsschluss übermittelt. Kommt der Vertrag durch Verwendung eines Vertragsformulars zustande, besteht die Leistungsbeschreibung aus der Darstellung der vereinbarten Leistungsbestandteile im Vertragsformular.
Kommt der Vertrag durch Verwendung eines Vertragsformulars zustande, besteht die Leistungsbeschreibung aus der Darstellung der vereinbarten Leistungsbestandteile im Vertragsformular.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Soweit der Kunde im Internet über den Webauftritt des Providers Leistungen bestellt, kommt der Vertrag gemäß den folgenden Bestimmungen zustande:
(2) Die Darstellungen auf der Website des Providers stellen noch kein Angebot des Providers dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
Der Kunde hat während des Bestellvorgangs die Möglichkeit, über die „Zurück“-Funktion des von ihm verwendeten Browsers den vorherigen Schritt aufzurufen und Angaben zu ändern. Im letzten Schritt werden die ausgewählten Leistungen nochmals dargestellt. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, über die bereitgestellten Buttons den Warenkorb zu leeren, dessen Inhalt zu korrigieren oder in die Produktauswahl zu wechseln.
(3) Betätigt der Kunde im Bestellschritt „Überprüfung und Kasse“ die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“, gibt er damit seine Vertragserklärung ab.
(4) Der Vertrag kommt durch die Annahmeerklärung des Providers zustande. Soweit der Provider dem Kunden eine Eingangsbestätigung für die Bestellung des Kunden übermittelt, liegt darin die Annahme, wenn in der Eingangsbestätigungsmail nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.
(5) Vertragssprache ist Deutsch.
Abschnitt II: Hosting
Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten, wenn im Vertrag das Paket Website-Hosting und/oder das Paket Mail-Hosting gewählt wurde. Die Bestimmungen dieses Abschnitts beinhalten Regelungen, die sowohl das Website- als auch das Mail-Hosting betreffen. Die Bestimmungen der Unterabschnitte IIa (Website-Hosting) und IIb (Mail-Hosting) gelten jeweils nur für die dort jeweils angegebenen Leistungen.
§ 3 Leistungen
(1) Der Provider überlässt dem Kunden die im Vertrag bezeichnete Speicherplatzmenge auf einem beliebigen Speichermedium des Providers („Server“) zur Nutzung im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen.
(2) Der Provider wird nach seiner Wahl dem Kunden einen virtuellen Server, d.h. Speicherplatz auf einem auch von anderen Kunden genutzten oder nutzbaren Speichermedium, der jedoch logisch von dem von Dritten genutzten Speicherplatz getrennt ist, und dessen Inhalte für Dritte nicht sichtbar sind, und somit für Dritte als selbständiger Server erscheint, oder einen Server, der nur dem Kunden zur Verfügung steht, zur Verfügung stellen.
(3) Der Provider wird die Verbindung zwischen dem Server und dem Internet verschaffen, gewähren und aufrechterhalten, damit die auf dem Server abgelegten Daten auf Anfrage von außenstehenden Rechnern im Internet (Clients) jederzeit und störungsfrei an den abrufenden Rechner weitergeleitet werden.
(4) Der Provider trägt des Weiteren dafür Sorge, dass der Kunde mittels einer vom Kunden herzustellenden Internetverbindung die Möglichkeit des jederzeitigen Zugriffs auf den Server in dem im Rahmen der konkret vereinbarten Nutzungsart erforderlichen Umfang hat. Ein Vollzugriff auf die auf dem Server abgelegten Dateiordner und die darin abgelegten Dateien – etwa per File Transfer Protocol (FTP) erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und bei Bedarf des Kunden. Für den Zugriff auf den Server erteilt der Provider dem Kunden auf dessen Wunsch einen Benutzernamen und ein Passwort. Aus Sicherheitsgründen gibt der Provider dem Kunden zudem die Möglichkeit, sein Passwort zu ändern.
(5) Der Provider stellt durch technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass ein unerlaubter Zugriff durch Dritte auf den Server ausgeschlossen ist und der Server gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und gegen Störungen (z.B. durch äußere Angriffe bedingt) gesichert ist.
(6) Übergabepunkt der Leistungen des Providers ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server sich befindet. Der Zugriff vom Endgerät des Kunden oder eines Dritten erfolgt per Telekommunikation; hierfür benötigen der Kunde und Dritte einen eigenen Zugang zum Internet, dessen Bereithaltung durch den Provider nicht Vertragsgegenstand ist.
(7) Eine Sicherheitskopie der auf dem Server befindlichen Daten und Informationen wird, je nach vereinbartem Leistungsumfang, regelmäßig vom Provider angefertigt. Der Provider bewahrt die Sicherheitskopien fernab des Servers auf, von dem sie gemacht wurden. Sobald eine neue Sicherheitskopie angefertigt wurde, ist der Provider dazu berechtigt, die zuvor angefertigte Kopie zu löschen und unterliegt bezüglich dieser keinerlei Aufbewahrungspflicht. Die Entbindung des Kunden von dessen Pflicht zur Datensicherung gemäß § 6 Abs. 3 ist damit nicht verbunden.
§ 4 Verfügbarkeit
(1) Der Provider bezieht Telekommunikationsleistungen von einem zuverlässigen Telekommunikationsanbieter für die Anbindung des Routerausgangs an das Internet, so dass der Kunde und Dritte den Routerausgang unter gewöhnlichen Umständen via Internet erreichen können. Gewährleistung oder Garantien für die Leistungen des Telekommunikationsanbieters und dessen unterbrechungsfreie Leistungserbringung übernimmt der Provider nicht.
(2) Der Provider ist berechtigt, die Verfügbarkeit zu unterbrechen, soweit dies zur Vornahme von Wartungsarbeiten erforderlich ist. Regelmäßig übersteigt die Dauer der Unterbrechung nicht die Dauer von drei Stunden. Wartungsarbeiten werden regelmäßig am Wochenende oder wochentags nach 20.00 Uhr durchgeführt. Sofern für den Provider absehbar ist, dass Ausfallzeiten anstehen, wird der Provider dem Kunden dies und auch den Beginn der jeweiligen Arbeiten beziehungsweise Ausfallzeiten unverzüglich mitteilen. Entsprechende Mitteilungen des Hosting-Partners leitet der Provider unverzüglich an den Kunden weiter. Geplante Unterbrechungen wegen Wartungsarbeiten zählen nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit.
§ 5 Überschreitung des Datentransfervolumens
(1) Sobald das Datentransfervolumen des Kunden den vereinbarten Rahmen innerhalb eines laufenden Monats überschreitet, wird jedes weitere Gigabyte gemäß des Leistungsangebots monatlich in Rechnung gestellt.
(2) Der Provider bietet dem Kunden an, auf schriftliche oder telefonische Anfrage, eine genaue Auskunft über den aktuellen Stand des Datentransfervolumens zu erhalten. Alternativ lässt sich das Datentransfervolumen jederzeit über den vom Provider zur Verfügung gestellten Zugang einsehen und prüfen.
(3) Im laufenden Monat steht dem Kunden maximal das Doppelte des zuvor vereinbarten Datentransfervolumens zu. Bei Überschreitung dieser Grenze hat der Provider das Recht, den Datentransfer mit sofortiger Wirkung zu unterbinden. Eine Aufstockung des monatlichen Datentransfervolumens ist für den Provider nicht verbindlich und ist an den Neuabschluss eines Vertrags gebunden.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Sollte es bei der Nutzung des Servers zu Störungen kommen, so wird der Kunde den Provider von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Der Kunde verpflichtet sich, den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Als unbefugte Dritte gelten nicht die Personen, die den Speicherplatz, der Gegenstand dieses Vertrages ist, mit Wissen und Willen des Kunden nutzen.
(3) Der Kunde hat täglich Sicherheitskopien der sich auf dem Server befindlichen Daten anzufertigen und an anderer Stelle als auf dem Server aufzubewahren.
§ 7 Rechtswidrige Nutzung
Der Kunde wird
a) dafür Sorge tragen, dass alle Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet werden, insbesondere auch bei der Übernahme von Daten und Texten, welche von Dritten erstellt wurden;
b) die Leistungen des Providers nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen des Providers schädigen können;
c) die von ihm berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der Anwendung in Buchst. a, b, d aufgeführten Bestimmungen einzuhalten,
d) den Provider von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Anwendung durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Anwendung verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Providers.
Unterabschnitt IIa: Website-Hosting
§ 8 Konkretisierung der Leistung
(1) Der Provider verpflichtet sich, die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten (Website) über die vom Provider unterhaltene Netzverbindung der Öffentlichkeit zum Abruf über das Internet bereitzuhalten.
(2) Soweit es sich bei der Website um eine vom Provider erstellte WordPress-Website oder ein PrestaShop-System handelt, hält der Provider auf dem Server ein Content-Management-System zur vereinfachten Anpassung der Webinhalte durch den Kunden bereit. Bei anderen Website- oder Shopsystemen erfolgt die Bereithaltung eines Content-Management-Systems nur nach gesonderter ausdrücklicher Vereinbarung, die zu ihrer Wirksamkeit der Textform bedarf.
§ 9 Rechtswidrige Nutzung
Der Kunde wird bei der Nutzung des vom Provider bereitgestellten Servers keine Techniken verwenden, die den Webserver übermäßig beanspruchen. Eine übermäßige Beanspruchung liegt vor, wenn sie erheblich über das für den Betrieb einer Website – bzw. wenn bestimmungsgemäß eine andere Webdienstleistung vom Kunden betrieben werden soll, für den Betrieb dieser Webdienstleistung – erforderliche Maß hinausgeht.
§ 10 Rechte bei rechtswidriger Nutzung
(1) Erlangt der Provider Kenntnis davon, dass der Kunde einer Verpflichtung nach § 7 Buchst. a) oder b) zuwiderhandelt, ist er entsprechend seiner gesetzlichen Verpflichtungen als Hostprovider zur Sperrung oder Löschung der Inhalte verpflichtet. Der Provider kann bei Verdacht auf rechtswidrige Inhalte den Kunden mit kurzer Frist zur Stellungnahme auffordern, bevor er den Zugriff auf die Inhalte sperrt. Gelingt dem Kunden binnen dieser Frist nicht der Beweis der Rechtmäßigkeit der veröffentlichten Inhalte, so sperrt der Provider die Inhalte; soweit technisch möglich, beschränkt sich die Sperrung auf die rechtswidrigen Inhalte. Der Provider hebt die Sperrung auf, sobald eine vollziehbare behördliche oder gerichtliche Entscheidung vorliegt, nach der der Kunde zur Bereithaltung der Inhalte berechtigt ist, vorliegt. Im Fällen des § 7 Buchst. a) steht der behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung eine Erklärung des mutmaßlich geschädigten Dritten, dass dieser die betreffenden Inhalte dulde, gleich. Verzichtet der Kunde auf die erneute Zugänglichmachung der Inhalte oder wird deren Rechtswidrigkeit rechtskräftig festgestellt, löscht der Provider diese endgültig. Der Provider wird für die Zeit der Sperrung oder Löschung von seiner Leistungspflicht hinsichtlich der gesperrten oder gelöschten Inhalte frei. Der Kunde hat das vereinbarte Entgelt auch für die Zeitspannen der Sperrung oder Löschung zu entrichten.
(2) Im Falle des Verstoßes gegen § 7 kann der Provider den Zugang zum Server sperren und/oder die auf dem Server gespeicherten Daten löschen, sofern und soweit dies zur Beseitigung des Verstoßes erforderlich ist.
§ 11 Pflichtangaben
(1) Der Kunde ist für die Ausstattung seiner Website mit den gesetzlichen Pflichtangaben verantwortlich. Der Provider fügt auf Wunsch des Kunden verlinkte und von jeder Unterseite aufrufbare Unterseiten für ein Impressum und eine Datenschutzerklärung ein. Die Texte sind vom Kunden zu stellen; der Provider klärt den Kunden auf dessen Wunsch darüber auf, welche von Drittanbietern bereitgestellte Funktionen über die Website in Anspruch genommen werden. Für deren datenschutzrechtliche Zulässigkeit ist der Provider nicht verantwortlich.
(2) Auf Wunsch des Kunden lässt der Provider über im Internet verfügbare Impressums- bzw. Datenschutzerklärungsgeneratoren die Texte für Impressum und/oder Datenschutzerklärung auf der Basis von Mustertexten erstellen. Die Vertragsparteien stimmen ab, ob ein kostenloses Basismodell oder kostenpflichtige Rechtstexte handelt; im letztgenannten Fall erwirbt der Provider die Lizenzen und gibt diese im zulässigen und erforderlichen Umfang an den Kunden als Unterlizenznehmer weiter. Der Provider ist allerdings zur rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit der Datenverarbeitungsvorgänge und der Richtigkeit der Angaben in den Texten weder befugt noch in der Lage; eine individuelle Prüfung ist damit nicht verbunden.
§ 12 Rechteeinräumung
(1) Soweit die Inhalte der Website für den Kunden nach Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk, Datenbankwerk, Computerprogramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte Leistungsschutzrechte oder als abgeleitete Rechte von den genannten Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige Schutzrechte geschützt („geschützte Inhalte“) sind, räumt er die folgenden Rechte ein.
(2) Der Kunde gewährt dem Provider das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte zu Zwecken dieses Vertrages auf dem Server, auf einem weiteren Server, der zur Spiegelung dient, und auf einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen.
(3) Der Kunde gewährt dem Provider das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte auf dem Server und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zur Website von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben und diese Daten durch Herunterladen vom Server des Providers speichern können. Soweit nach Beendigung des Vertrages geschützte Inhalte von Dritten in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr dem Provider zugerechnet.
Unterabschnitt IIb: Mail-Hosting
§ 13 Leistungen
(1) Der Provider richtet für den Kunden die im vertraglich vereinbarten Leistungspaket bestimmten E-Mail-Adressen ein oder stellt dem Kunden Mittel und Werkzeuge zur eigenständigen Einrichtung zur Verfügung. Der Provider erhält während der Laufzeit des Vertrags unter den bestimmten E-Mail-Adressen erreichbare E-Mail-Postfächer zum Abruf und Versand von E-Mails zur Verfügung.
(2) Der Provider schützt das E-Mail-Postfach / die E-Mail-Postfächer des Kunden unter Verwendung von Antiviren- und Anti-Spam-Programmen vor unerwünschten Nachrichten. Er kann aufgrund objektiver Kriterien die an den Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt. Da das Blockieren eingehender E-Mails aufgrund von Verdachtsmerkmalen erfolgt, ist es möglich, dass tatsächlich schädliche oder verschleierte Nachrichten nicht als solche identifiziert werden; umgekehrt ist es möglich, dass tatsächlich unbedenkliche Nachrichten blockiert werden. Die Kriterien zur Erkennung unerwünschter E-Mails legt nicht der Provider fest, sondern der Betreiber des verwendeten Antiviren- bzw. Anti-Spam-Programme. Des Weiteren werden im Sinne des Spamschutzes für den Kunden alle E-Mails geblockt, welche von Server Systemen versendet werden, die sich auf so genannten Blacklists befinden. Die E-Mails werden in einen SPAM-Order verschoben und können vom Kunden dort eingesehen und in andere Ordner verschoben werden.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, SPAM- und Junk-Ordner regelmäßig auf den Eingang neuer, unrichtig als unerwünscht oder gefährlich eingestufter Nachrichten zu untersuchen.
§ 14 Missbrauch der Leistung
Erlangt der Provider Kenntnis davon, dass seine Leistungen entgegen § 7 Buchst. a) oder b) oder zum unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen zu Werbezwecken (Spamming) oder für kriminelle Zwecke (z.B. Versand von Phishing-Mails) genutzt werden, ist er zur Sperrung des Zugangs berechtigt. Als Spamming gilt insbesondere das Versenden von inhaltsgleichen Massen-E-Mails durch den Kunden an mehr als 100 Empfänger pro Monat. Er weist den Kunden auf die missbräuchliche Nutzung hin und fordert ihn zur Stellungnahme auf. Erfolgt binnen sieben Tagen ab der Aufforderung keine Stellungnahme oder stellt sich heraus, dass der Kunde für die missbräuchliche Nutzung der Leistungen des Providers verantwortlich ist, ist der Provider zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.
Abschnitt III: Domain
Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten, wenn im Vertrag das Paket Domain gewählt wurde.
§ 15 Vertragsgegenstand; Vertragsgrundlagen
(1) Der Kunde wünscht die Registrierung einer oder mehrerer Internetdomains zu privaten oder gewerblichen Zwecken. Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Providers im Zusammenhang mit der Beschaffung und Registrierung der vom Kunden gewünschten Domain(s) und der Aufrechterhaltung der Registrierung.
(2) Die Domain(s) wird/werden – je nach ihrer Endung (Top-Level-Domain) – von unterschiedlichen – meist nationalen – Organisationen (Vergabestellen) auf der Grundlage eigener Registrierungsbedingungen vergeben und verwaltet. Die zuständige Vergabestelle für .de-Domains ist die DENIC e.G. (www.denic.de). Im Falle der Registrierung der Domain(s) für den Kunden kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle auf der Grundlage der Registrierungsbedingungen der Vergabestelle zu Stande. Der Kunde wird Inhaber der Domain(s). Der Provider wird nicht Vertragspartner der Vergabestelle, sondern handelt als Stellvertreter (§ 164 BGB) für den Kunden. Der Provider wird zur Registrierung und Verwaltung der gewünschten Domain(s) im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden tätig.
(3) Der Kunde beauftragt den Provider, sämtliche erforderlichen Erklärungen gegenüber der jeweils zuständigen Vergabestelle abzugeben, um die vertraglich vereinbarte(n) Domain(s) (nachfolgend: die Domain(s)) für den Kunden registrieren zu lassen.
(4) Zur Registrierung beauftragt der Provider einen Zwischenregistrar, wahlweise die Hetzner Online GmbH oder die Domainers Registrar AG. Der Provider weist den Kunden darauf hin, dass sowohl die Vergabestellen als auch die Zwischenregistrare nur auf Grundlage ihrer jeweiligen Geschäftsbedingungen tätig werden. Die Geschäftsbedingungen des Zwischenregistrars Hetzner Online GmbH sind unter https://www.hetzner.com/de/assets/Uploads/downloads/AGB.pdf, die der Domainers Regisrar AG unter https://www.domainers.de/avb/ abrufbar. Unter https://www.hetzner.com/rechtliches/vergabebedingungen ist eine Liste der Vergabestellen jeweils mit Link auf deren Internetpräsenzen und Vertragsbedingungen abrufbar. Die Geschäftsbedingungen der Zwischenregistrare und der jeweils zuständigen Vergabestelle gelten unmittelbar auch gegenüber dem Kunden und sind insofern integraler Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen. Im Verhältnis zwischen Kunde und Provider sind diese im Fall des Widerspruchs zu den Geschäftsbedingungen des Providers jedoch nachrangig.
§ 16 Leistungen des Providers
Der Provider verpflichtet sich zu folgenden Leistungen:
(1) Domainregistrierung
(a) Der Provider verpflichtet sich zur Vorprüfung, ob die Domain(s) bereits an Dritte vergeben ist/sind. Der Provider ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob die Registrierung der Domain(s) für den Kunden Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt.
(b) Falls die Prüfung gemäß vorstehendem Abs. 1a) ergibt, dass die Domain(s) noch nicht an Dritte vergeben ist/sind, wird der Provider unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Registrierung der Domain(s) auf den Namen des Kunden bei der jeweils zuständigen Vergabestelle in die Wege leiten (Domainanmeldung). Dem Provider steht es frei, die Registrierung der Domain(s) direkt bei der Vergabestelle oder über einen Zwischenregistrar/Zwischenprovider zu beantragen.
(c) Falls die Prüfung gemäß vorstehendem Abs. 1a) ergibt, dass die Domain(s) bereits an Dritte vergeben ist/sind, wird der Provider den Kunden hiervon unterrichten.
(d) Rückfragen, die der Provider nach der Domainanmeldung gemäß Abs. 1b) von den zuständigen Vergabestellen erhält, wird er zügig und in Abstimmung mit dem Kunden beantworten.
(e) Der Provider hat keinen Einfluss auf die Vergabepraxis der Vergabestellen. Er kann daher nach der Domainanmeldung nicht beeinflussen, dass dem Kunden die beantragte(n) Domain(s) tatsächlich zugeteilt wird/werden. Für den Fall, dass die Vergabestelle die Domain auf den Antrag des Providers ohne dessen Verschulden nicht registriert, kann der Kunde vom Domainvertrag zurücktreten; der Provider stellt dem Kunden in diesem Fall lediglich den Zeitaufwand der vergeblichen Registrierungsbemühungen in Rechnung. Dasselbe gilt in dem Fall, dass nach der Vorprüfung und vor Abschluss der Registrierung die Domain durch die Vergabestelle an einen Dritten vergeben wird.
(2) Domainverwaltung
(a) Nach Registrierung der Domain(s) auf den Kunden ist der Provider verpflichtet, gegenüber den zuständigen Vergabestellen und etwaigen Zwischenregistraren/-providern alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Registrierung der Domain(s) aufrecht zu erhalten.
(b) Der Provider ist für die Dauer dieses Vertrages Ansprechpartner der Vergabestelle im Hinblick auf die vertragsgegenständlichen Domains, soweit diese auf den Kunden registriert worden sind. Er handelt insoweit als Stellvertreter (§ 164 BGB) des Kunden gegenüber der Vergabestelle.
(c) Der Provider prüft während der Dauer des Bestehens der Registrierung der Domain(s) zu keinem Zeitpunkt, ob die Registrierung und/oder die Nutzung der Domain(s) Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt.
§ 17 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die Auswahl der zu registrierenden Zeichenfolgen als Domain(s) verantwortlich. Er hat vor der Anmeldung bzw. vor dem Erwerb der Domain(s) zu prüfen, ob die Registrierung und/oder die beabsichtigte Nutzung der Domain(s) Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt. Der Kunde darf den Provider nicht zur Registrierung solcher Domain(s) beauftragen, bei der/denen sich nach der Prüfung Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter oder allgemeinen Gesetzen ergeben haben. Die Prüfungspflicht besteht auch für die Zeit nach der Registrierung der Domain(s).
(2) Der Kunde ist verpflichtet, an sämtlichen Maßnahmen, die im Hinblick auf die Registrierung, die Aufrechterhaltung der Registrierung und die Verfügung über die Domain(s) erforderlich sind, insbesondere deren Übertragung oder die Änderung von Eintragungen in den Datenbanken der Vergabestellen, im zumutbaren Umfang mitzuwirken. Bei der Registrierung hat der Kunde - insbesondere nach Maßgabe von § 15 dieses Vertrages - mitzuwirken.
§ 18 Notwendige Angaben des Kunden
(1) Für die Registrierung der Domain(s) bei der zuständigen Vergabestelle ist der Kunde in der Regel mit seinem vollständigen Namen und seiner vollständigen Anschrift sowie weiteren Daten zur unmittelbaren Kontaktaufnahme als Domaininhaber einzutragen. Der Kunde hat dem Provider hierzu bei Vertragsschluss folgende Daten bekannt zu geben:
Vor- und Zuname des Kunden (bei juristischen Personen vollständige Firmenbezeichnung nebst Rechtsformzusatz, z.B. AG, GmbH, KG, etc.), Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse.
(2) Soweit nach den Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle zusätzliche oder weniger als die in vorstehendem Abs. 1 genannten Angaben erforderlich sind, wird der Provider den Kunden rechtzeitig unterrichten.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider Änderungen der mitgeteilten Daten unverzüglich mitzuteilen.
§ 19 Freistellung
(1) Sollten Dritte den Provider wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus der Registrierung und/oder Nutzung der Domain(s) resultieren, in Anspruch nehmen, ist der Kunde verpflichtet, den Provider von jeglicher Haftung freizustellen und dem Provider die Kosten zu erstatten, die ihm aufgrund der Inanspruchnahme entstehen. Für den Fall einer Inanspruchnahme wird der Provider den Kunden unverzüglich informieren.
(2) Die Freistellungsverpflichtung wegen der Kosten umfasst insbesondere die Verpflichtung, den Provider von notwendigen Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) freizustellen.
§ 20 Laufzeiten, Kündigung, Zahlungsverzug
(1) Die Registrierung der Domain(s) erfolgt für den vertraglich vereinbarten Zeitraum. Der Registrierungszeitraum betrifft das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle und ist nicht notwendigerweise mit der Laufzeit des Vertrags zwischen Kunde und Provider identisch und verlängert sich automatisch um die vorherige Periode, solange der Vertrag zwischen Kunde und Provider nicht beendet ist. Der Kunde schuldet dem Provider daher auch dann die volle Vergütung für den jeweiligen Registrierungszeitraum, wenn der Vertrag zwischen Kunde und Provider während des Registrierungszeitraums endet.
(2) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung des Entgelts für das Paket Domain mehr als vier Wochen in Zahlungsverzug, ist der Provider nicht zur Aufrechterhaltung der Registrierung verpflichtet und wird insbesondere keine Entgelte mehr an die Registrierungsstelle zahlen. Der Provider weist darauf hin, dass in diesem Fall die Vergabestelle die Registrierung beenden und die Domain anderweitig vergeben kann.
(3) Nach Vertragsende macht der Provider keine Rechte an der für den Kunden registrierten Domain geltend. Der Kunde bleibt vorbehaltlich anderer Bestimmungen der Vergabestelle für die Restlaufzeit der aktuellen Periode weiterhin der eingetragene Domaininhaber. Der Provider informiert die Registrierungsstelle, dass künftig der Kunde oder ein vom Kunden benannter Dritter Ansprechpartner der Registrierungsstelle ist. Die Domain wird vom Provider nach Ablauf der aktuellen Periode zur Löschung freigegeben, wenn sich der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt nicht mehr mit dem Provider bezüglich eines Umzugs oder einer Alternativlösung bezüglich des weiteren Vorgehens in Verbindung gesetzt hat. Wünscht der Kunde die Übertragung der Domain zum Vertragsende an einen Dritten zur weiteren Verwaltung, erbringt der Provider die hierfür erforderlichen Mitwirkungsleistungen.
Abschnitt IV: Support & Wartung
Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten, wenn im Vertrag das Paket Support & Wartung gewählt wurde.
§ 21 Gegenstand der Wartung
Gegenstand der Wartung ist die Internetseite in dem bei Vertragsschluss bestehenden Zustand, soweit nicht die Erstellung oder Anpassung einer bestehenden Website ebenfalls vertraglich geschuldet ist; in diesem Fall ist Gegenstand der Wartung die Internetseite in dem bei Endabnahme und ggf. nach Mangelbeseitigung bestehenden Zustand. Ändert der Kunde die Seitenstruktur indem er
- unter Beibehaltung der Programmiersprache Inhalte aufnimmt, für deren Bearbeitung nicht handelsübliche Programme verwendet werden müssen,
- den Umfang der Webseite wesentlich erweitert oder
- sonstige Änderungen vornimmt, die auf den mit der Wartung verbundenen Aufwand unmittelbaren Einfluss haben,
hat er frühzeitig den Provider zu informieren. In diesem Fall kann der Provider den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab der Änderung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Macht er von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Internetseite in dem neuen Zustand als Gegenstand der Wartung.
§ 22 Umfang der Wartung
(1) Der Provider installiert an der Serversoftware neue Programmupdates und frei verfügbare Sicherheitsupdates des Herstellers des betroffenen Programms in angemessenen Intervallen. Frei im Sinne der Bestimmung ist ein Sicherheitsupdate, das vom Berechtigten kostenlos zur Nutzung mit den jeweils erforderlichen Rechten zur Verfügung gestellt wird. Updates des Content Management Systems installiert der Provider, wenn dies zu Sicherheits- oder Funktionsvorteilen oder zu Leistungssteigerungen führt.
(2) Andere als die in Abs. 1 aufgeführten Updates installiert der Provider auf Wunsch des Kunden, wenn der Kunde eine für den Bezug, die Installation und Verwendung der Updates erforderliche, nicht abgelaufene Lizenz vorweist.
(3) Sonstige von Dritten bereitgehaltene Updates installiert der Provider regelmäßig nicht. Er kann solche Updates installieren, wenn dies aus seiner Sicht zur Funktionserhaltung oder Gewährleistung der Programmsicherheit sinnvoll erscheint.
(4) Erfährt der Provider, dass ein installiertes Update den Programmablauf stört, deinstalliert er das Update unverzüglich. Dies gilt nicht, wenn durch die Deinstallation erhebliche Sicherheitslücken entstehen.
(5) Zur Programmierung eigener Updates ist der Provider nicht verpflichtet.
§ 23 Weitere Leistungen, Support, Zeitbudget
(1) Auf Wunsch des Kunden unterstützt der Provider diesen telefonisch, nimmt Änderungen im Design der Website vor und/oder fügt neue Inhalte in die Website ein. Der vereinbarte Basispreis deckt die festgelegte monatliche Tätigkeitsdauer des Providers für die vorgenannten Tätigkeitsbereiche ab. Darüberhinausgehende Leistungen werden gesondert berechnet. Wird bei der Ausführung einer vom Kunden gewünschten Tätigkeit durch den Provider das Zeitbudget überschritten, weist der Provider den Kunden hierauf ausdrücklich hin; in diesem Fall erbringt der Provider die Leistung erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden.
(2) Das nicht aufgebrauchte Zeitbudget eines Monats ist nicht auf einen anderen Monat übertragbar. Der Kunde wird einzelne Aufgaben aus einem zusammenhängenden Projekt nicht ohne technische oder organisatorische Rechtfertigung auf mehrere Monate verteilen. Im Fall einer solchen Aufteilung wird der Provider den Kunden vor der Bearbeitung darauf hinweisen, dass die aufgewandte Zeit nicht auf das Budget angerechnet wird, sondern eine gesonderte Abrechnung erfolgt. Der Provider gibt dem Kunden die Möglichkeit der vorherigen Stellungnahme.
(3) Der Kunde kann weiteres Zeitbudget entgeltlich im Voraus hinzubuchen (Prepaid-Zeiten). Prepaid-Zeiten kann er als Abonnement oder als Zeitgutschein erwerben. Im Fall des Abschlusses eines Abonnements erhöht sich für die Dauer der Laufzeit des Abonnements das in den vorstehenden Absätzen beschriebene und geregelte monatliche Zeitbudget um die vereinbarte Dauer. Im Fall des Erwerbs eines Zeitgutscheins erhält der Kunde ein einmaliges Zeitbudget, das auf individuelle Zusatzleistungen und Überschreitungen des in Abs. 1 und 2 beschriebenen Zeitbudgets verrechnet wird. Das durch einen Zeitgutschein erworbene Zeitbudget kann nur drei Jahre ab dessen Erwerb eingelöst werden; nicht eingelöstes Restguthaben verfällt. Im Fall der Kündigung gemäß § 60 Abs. 5 erstattet der Provider dem Kunden dessen noch gültiges Restguthaben.
§ 24 Darstellungs- und Programmierfehler
(1) Der Provider kontrolliert die Webseite regelmäßig auf Programmierungs- und Darstellungsfehler und beseitigt diese. Fehler, die der Provider vorsätzlich oder fahrlässig selbst verursacht hat, beseitigt er ohne Anrechnung auf das Zeitbudget.
(2) Weist der Kunde den Provider auf einen Fehler hin, beseitigt dieser den Fehler unverzüglich.
§ 25 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde hat dem Provider den zur Anpassung der Webseite erforderlichen Zugriff auf das System einzuräumen. Änderungswünsche sind dem Provider schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
(2) Rückrufbitten setzen voraus, dass der Kunde eine Telefonnummer angibt, unter der der Rückruf erfolgen soll. Ferner hat der Kunde einen Ansprechpartner für die Supportleistung zu benennen.
(3) Der Kunde kann einen Zeitraum für den Rückruf benennen. Der Provider wird im Rahmen seiner personellen und organisatorischen Möglichkeiten versuchen, in dem gewünschten Zeitraum zurückzurufen.
§ 26 Referenz
Der Provider ist berechtigt, Dritten die Internetseite des Kunden zu Referenzzwecken (d.h. zur Darstellung der vom Provider erbrachten Leistungen) vorzuführen.
Abschnitt V: Webdesignvertrag
§ 27 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Erstellung einer Website auf Grundlage von WordPress- oder HTML-Templates. Bei der Nutzung von WordPress-Templates erfolgt die Erstellung der Website grundsätzlich nur mit den von WordPress bereitgestellten Funktionen, insbesondere des Editors. Die eigene Erstellung von Codes (z.B. PHP- oder HTML-Scripts) ist nicht vertraglich geschuldete Leistung, auch wenn der Provider entsprechende Programmierungen in geeigneten Einzelfällen vornimmt.
(2) Soweit der Kunde den Provider nicht ausdrücklich mit dem Webhosting der Website beauftragt, ist der Kunde selbst für die Einstellung der Website in das World Wide Web und für die Abrufbarkeit der Website über das Internet verantwortlich. Der Provider ist weder zur Bereitstellung von Speicherplatz für die Website (Hosting) noch zur Beschaffung einer Internet-Domain verpflichtet. Auch die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Providing) gehört nicht zu den Leistungspflichten des Providers.
(3) Soweit der Provider aufgrund anderer Verträge andere oder weitere Leistungspflichten, insbesondere auch solche, die in Abs. 2 beschrieben sind, übernommen hat, bleiben diese hiervon unberührt.
§ 28 Projektphase
(1) Die Entwicklung und Erstellung einer Website durch den Provider erfordert eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern. Im Interesse eines strukturierten Projektablaufs vereinbaren die Vertragsparteien, dass die Entwicklung und Erstellung der Website in mehreren Phasen nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze erfolgt.
(2) Der Provider erstellt zunächst einen kostenlosen Grobentwurf der Website zu Demonstrationszwecken; funktionierende Elemente muss dieser Grobentwurf nicht enthalten. Anhand des Grobentwurfs ermitteln die Vertragsparteien die Vorstellungen des Kunden und die Möglichkeiten der Gestaltung und legen die Änderungswünsche des Kunden fest.
(3) Nach Festlegung des Änderungsbedarfs passt der Provider anhand der besprochenen Änderungswünsche den Entwurf an. Er zeigt dem Kunden die Fertigstellung der Anpassung an, führt dem Kunden den überarbeiteten Entwurf vor und überlässt ihm einen Zugang zu der Seite zu Testzwecken. Anschließend ermitteln die Vertragsparteien die vom Kunden gewünschten weiteren Anpassungen. Der in den Sätzen 1 bis 3 beschriebene Vorgang wiederholt sich so oft, bis der Kunde endgültig keine Änderungswünsche mehr äußert. Äußert der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen ab Vorführung eines überarbeiteten Entwurfs Änderungswünsche oder wünscht er nicht innerhalb von 14 Tagen ab Anzeige einer Fertigstellung eine Vorführung, gilt der Entwurf als abgenommen und endgültig, sofern der Provider den Kunden hierauf bei der Anzeige hinweist.
§ 29 Projektmanagement
(1) Der Kunde wird dem Provider unverzüglich nach Vertragsschluss einen Projektleiter benennen. Der Projektleiter ist für den Provider bei allen Fragen, die das Projekt betreffen, der ausschließliche Ansprechpartner für Absprachen aller Art. Der Kunde versichert, dass der von ihm zu benennende Projektleiter umfassend zu allen Entscheidungen bevollmächtigt ist, die das Projekt betreffen.
(2) Dem Kunden steht es frei, den Projektleiter durch andere Personen zu ersetzen. Änderungen sind dem Provider jeweils unverzüglich in Textform (§ 126b BGB) mitzuteilen. Bei Änderungen wird der Kunde dafür Sorge tragen, dass keine Störungen des Projektablaufs eintreten und neu benannte Personen über alle notwendigen Informationen und über die Sachkunde verfügen, die für einen reibungslosen weiteren Projektverlauf notwendig sind.
§ 30 Erstellung der Website
(1) Der Provider verpflichtet sich zur Erstellung der Website, die sowohl die im Einzelnen vereinbarte Funktionalität als auch die mit dem Kunden abgestimmte grafische Gestaltung umsetzt.
(2) Der Provider wird mit dem Kunden die Bildschirmauflösung sowie die Internetbrowser abstimmen, auf die die Website zu optimieren ist.
(3) Der Kunde stellt die gewünschten Metatags zusammen und teilt diese dem Provider mit. Auf Wunsch des Kunden erstellt der Provider gegen gesonderte Vergütung Vorschläge für Metatags. Der Provider wird sich um Optimierung für die Auffindbarkeit in Suchmaschinen bemühen.
§ 31 Inhalt
(1) Der Kunde stellt dem Provider den in die Website einzubindenden Inhalt zur Verfügung. Für die Herstellung des Inhalts ist alleine der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich der vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalt für die mit der Website verfolgte Zweck eignet, ist der Provider nicht verpflichtet.
(2) Zu dem vom Kunden bereitzustellenden Inhalt gehören insbesondere die in die Website einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstige Grafiken. Soweit nicht anders vereinbart, stellt der Kunde die Inhalte in digitaler Form in einem geeigneten und üblichen Format zur Verfügung; Bilder und Videos mit einer möglichst hohen Auflösung.
(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der gelieferten Inhalte zuständig. Er stellt dem Provider ausschließlich solche Inhalte zur Verfügung, die keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere Persönlichkeitsrechte und Schutzrechte (z.B. Urheberrecht, Markenrecht). Der Kunde wird den Provider von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die gegen den Provider wegen der Verletzung derartiger Rechte durch vom Kunden gelieferte Inhalte geltend gemacht werden. Der Kunde ersetzt dem Provider allen Schaden, der dem Provider dadurch entsteht, dass ein Dritter die Verletzung seiner Rechte durch die Inhalte geltend macht.
§ 32 Mitwirkungspflichten
(1) Der Erwerb der Templates sowie aller Plugins und sonstigen Erweiterungen obliegt dem Auftraggeber. Auf Wunsch des Kunden unterstützt der Provider den Kunden bei der Auswahl und dem Erwerb eines geeigneten Templates. Eine Beratungspflicht als Haupt- oder Nebenleistungspflicht entsteht hierbei nicht. Unterstützt der Provider den Kunden beim Erwerb eines Templates, Plugins oder sonstiger Erweiterungen, wird der Provider, soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist, als Stellvertreter des Kunden tätig und erwirbt das Template bzw. Plugin oder sonstige Erweiterung in dessen Namen und auf dessen Rechnung; der Kunde erteilt dem Provider die hierfür erforderliche Vollmacht. Erfolgt der Erwerb unmittelbar durch den Kunden, weist dieser dem Provider vor dessen Überlassung an den Provider den ordnungsgemäßen Erwerb und die Einräumung ausreichender Lizenzen nach.
(2) Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Kunde sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen. § 29 dieses Vertrags bleibt unberührt.
§ 33 Vergütung
(1) Der Kunde verpflichtet sich, an den Provider die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
(2) Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, sind mit dieser Summe Designentwicklungs- und Programmierarbeiten in dem vereinbarten Umfang abgegolten. Über diesen Umfang hinausgehende Tätigkeiten werden vom Provider nach Zeitaufwand abgerechnet.
(3) Ist absehbar, dass das nach den vertraglichen Vereinbarungen inklusive Stundenkontingent nicht ausreicht, weist der Provider den Kunden möglichst frühzeitig darauf hin.
§ 34 Auslagen, Anfahrten zum Kunden
(1) Erfolgt der Erwerb des Templates ausnahmsweise durch den Provider im eigenen Namen, erstattet der Kunde dem Provider die hierfür entstehenden Kosten. Der Provider überträgt die Rechte an dem Template unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erstattung der Auslagen.
(2) Sonstige notwendige Auslagen stellt der Provider dem Kunden in Höhe ihrer tatsächlichen Entstehung in Rechnung. Bei der Nutzung von PKWs erfolgt eine Abrechnung auf der Grundlage der ADAC-Autokostentabelle, bei deren Nichtvorliegen ersatzweise auf Grundlage zum Zeitpunkt des Entstehens der Auslage am Ort des Providers üblichen Sätze.
(3) Fahrtzeiten für Fahrten von und zum Kunden zu Besprechungen und sonstigen Terminen, deren Durchführung online möglich wäre und die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ort stattfinden, berechnet der Provider unabhängig vom im Übrigen gewählten Vergütungsmodell zusätzlich zu den Auslagen mit seinem regulären Stundensatz.
§ 35 Zahlung
(1) Nach Fertigstellung der Website wird der Provider dem Kunden die Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Eingang beim Kunden zur Zahlung fällig.
(2) Der Provider ist berechtigt, dem Kunde in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind jedenfalls Zeiträume von drei Monaten oder mehr regelmäßig angemessen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem Wert der jeweils bereits erbrachten Leistungen des Providers. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Eingang beim Kunden zur Zahlung fällig.
(3) Stundenvergütungen wird der Provider dem Kunden nach Abschluss eines jeden Monats in Rechnung stellen. Auch diese Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Eingang beim Kunden zur Zahlung fällig.
§ 36 Nutzungsrechte
(1) Der Provider räumt dem Kunden das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständliche Website zu nutzen. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird erst wirksam, wenn der Kunde die vertraglich geschuldete Vergütung vollständig an den Provider entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Provider.
(2) An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberstellung des Providers aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung des Providers zu entfernen.
§ 37 Nutzung außerhalb des Internets
Soweit der Kunde die Website anders als durch öffentliche Zugänglichmachung im Internet nutzt, stellt er sicher, dass ihm die hierfür erforderlichen Rechte an den Inhalten (insbesondere Texte, Lichtbilder) eingeräumt werden.
§ 38 Referenzen
Der Provider darf den Kunden auf seiner Website und in anderer Form und Weise als Referenzkunden nennen. Der Provider darf ferner die vertragsgegenständliche Website nach deren Fertigstellung zu Demonstrationszwecken unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen.
§ 39 Gewährleistung und Haftung
(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Provider nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Providers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Fall des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Providers gilt.
(2) Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Kunde Unternehmer ist. Für Auftraggeber, die Verbraucher sind, gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr für vertragliche Schadensersatzansprüche und eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für alle übrigen Gewährleistungsansprüche.
§ 40 Kündigung
(1) Kündigt der Kunde den Vertrag ordentlich, berechnet der Provider die bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallene Zeitvergütung.
(2) Ist eine Vergütung nach Pauschalen vereinbart, so erhält der Provider die volle Pauschale für die fertiggestellten Leistungsabschnitte. Arbeitszeit, die der Provider für nicht fertiggestellte Leistungsabschnitte aufgewandt hat, werden mit einem Stundensatz von 99,00 € vergütet, höchstens jedoch in Höhe der vereinbarten Pauschale für den Leistungsabschnitt.
Unterabschnitt I: Webshop
Die Regelungen dieses Unterabschnitts gelten ergänzend, soweit als Inhalt der zu erstellenden Website oder neben dieser ein Webshop durch den Provider erstellt und eingerichtet werden soll. Die nachfolgenden Regelungen betreffen, soweit nicht anders vereinbart, nur den Webshop, nicht jedoch mögliche weitere Inhalte des Webauftritts und gehen im Fall des Widerspruchs den Bestimmungen des Hauptabschnitts (§§ 27 bis 40) vor.
§ 41 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Erstellung eines Webshops auf Grundlage von PrestaShop-Templates, WooCommerce-Templates oder Shopify-Templates. Die Erstellung des Webshops erfolgt grundsätzlich nur mit den vom Webshopsystem bereitgestellten Funktionen. Die eigene Erstellung von Codes (z.B. PHP- oder HTML-Scripts) ist dem Provider gestattet, nicht aber vertraglich geschuldete Leistung.
(2) Die Einrichtung eines Shopify-Webshops setzt voraus, dass der Kunde über ein Shopify-Konto und Zugangsdaten zu dem Shopsystem verfügt. Der Provider ist zur Beschaffung eines Shopify-Kontos nur verpflichtet, wenn die Vertragsparteien dies ausdrücklich vereinbaren und der Kunde den Provider entsprechend bevollmächtigt. Die Bereitstellung des Shopify-Webshops ist keine Leistung des Providers, sondern entgeltliche Leistung der Shopify International Limited, Victoria Buildings, 1-2 Haddington Road, Dublin 4, D04 XN32, Irland. Das Hosting von Shopify-Webshops erfolgt ausschließlich auf den Servern von Shopify. Der Betrieb des Shopify-Shops setzt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Shopify International Limited voraus, für das die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Shopify International Limited gelten, auf deren Inhalt der Provider keinen Einfluss hat.
§ 42 Ersteinrichtung
Auf Wunsch des Kunden unterstützt der Provider den Kunden beim erstmaligen Einpflegen der Produktdaten in den Webshop. Das Einpflegen der Produktdaten erfolgt auf Grundlage des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB) und wird nach Zeitaufwand vergütet. Der Kunde hat dem Provider korrekte Produktdaten mitzuteilen. Der Kunde hat die eingepflegten Produktdaten vor deren Veröffentlichung oder, soweit dies nicht möglich ist, unverzüglich nach der Veröffentlichung zu prüfen und den Provider auf unrichtige Daten hinzuweisen. Der Provider wird den Zugang des Hinweises unverzüglich bestätigen; erhält der Kunde keine Bestätigung, hat er den Provider zur Prüfung des Zugangs des Hinweises und zum Versand der Bestätigung aufzufordern.
Unterabschnitt II: Vertrag über den Betrieb einer Website as a Service / eines Webshops as a Service (WaaS)
Die Bestimmungen dieses Unterabschnitts gelten, wenn das Paket Website oder Webshop as a Service, im Folgenden auch Website oder Webshop aaS, abgekürzt WaaS, vereinbart wurde. Die nachfolgenden Regelungen betreffen, soweit nicht anders vereinbart, nur die Website/den Webshop aaS. Die Bestimmungen dieses Unterabschnitts gehen im Fall des Widerspruchs allen weiteren Regelungen der AGB voraus. Soweit nicht anders vermerkt, beinhaltet der Begriff „Website“ sowohl in der Verwendung „Website as a Service“ als auch bei anderer Verwendung auch solche Websites, auf denen Webshops betrieben werden.
§ 43 Vertragsgegenstand
(1) Der Provider stellt dem Kunden einen Onlineauftritt in Form einer Website oder eines Webshops bereit. Die Pakete Web-Hosting sowie Support & Wartung und – soweit vereinbart – das Paket Mail-Hosting und die Bereitstellung einer Domain sind integraler Bestandteil des Vertrags mit den besonderen Maßgaben der in diesem Unterabschnitt II vereinbarten Bestimmungen.
(2) Die Ersteinrichtung der Website aaS erfolgt auf Basis des Hauptabschnitts (§§ 28 bis 31; 21 Abs. 2; 34 Abs. 2 und Abs. 3 sowie 38 bis 39). Es gelten ergänzend alle weiteren Bestimmungen dieses Unterabschnitts II.
(3) Die Website aaS wird für den Kunden, auf Basis von Abschnitts II der AGB, auf einem eigenen Server des Providers oder auf einem von einem Dritten angemieteten Serversystem gehostet. Web-Hosting ist integraler Bestandteil des Vertrags über den Betrieb einer Website aaS. Es gelten ergänzend die Bestimmungen des Abschnitts II der AGB.
(4) Das Betreiben der Website aaS auf einem nicht vom Provider bereitgestellten Server ist ausgeschlossen.
(5) Das Paket Support & Wartung ist integraler Bestandteil des Vertrags über den Betrieb einer Website aaS. Es gelten ergänzend die Bestimmungen des Abschnitts IV (§§ 21 bis 26) der AGB. Mit dem Support und der Wartung der Website aaS wird der Provider exklusiv beauftragt.
(6) Es ist dem Kunden untersagt, ohne vorherige Rücksprache mit dem Provider, einen anderen Dienstleister mit Aufgaben zu vertrauen, welche sich direkt oder indirekt auf die Website aaS beziehen.
(7) Die Bereitstellung von Domains kann, je nach gewähltem Paket, integraler Bestandteil des Vertrags über den Betrieb einer Website aaS sein. Es gelten ergänzend die Bestimmungen des Abschnitts III der AGB.
(8) Die konkreten Leistungsbestandteile aus § 43 Abs. 3 bis 5; Abs. 7 variieren und können dem vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellten Leistungsumfang entnommen werden.
(9) Die vorstehend beschriebenen Pakete sind Bestandteil einer einheitlichen Leistung. Die einzelnen Pakete können nicht einzeln, sondern nur in ihrer Gesamtheit gekündigt werden.
§ 44 Vergütung und Zahlung
(1) Für die Bereitstellung der Website aaS (einschließlich der Bereitstellung in der Entwicklungsphase) zahlt der Kunde dem Provider eine einmalige Pauschale als Setup-Gebühr, mit welcher die administrativen und gestalterischen Arbeiten des Providers zur erstmaligen Bereitstellung der Leistung abgegolten werden. Für die fortlaufende Bereitstellung der Website aaS zahlt der Kunde dem Provider ein monatliches Entgelt in vertraglich vereinbarter Höhe.
(2) Die Setup-Gebühr ist mit Abschluss des Vertrags fällig.
§ 45 Bereitstellung der Website aaS, Laufzeit
(1) Der Provider hält die Website aaS auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (im Folgenden, auch bei Mehrzahl: Server) zur Nutzung bereit. Der Abruf und die Bedienung durch den Kunden erfolgen über Internetbrowser; soweit für einzelne Funktionen die Nutzung einer Client-Software erforderlich ist, wird der Kunde diese installieren.
(2) Die Mindestlaufzeit des Vertrags beginnt, sofern nicht anders vereinbart, mit Abschluss des Vertrags über die Leistung WaaS.
(3) Der Provider übermittelt dem Kunden die Zugangsdaten zur vertragsgemäßen Nutzung.
(4) Übergabepunkt für die Website ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Providers.
§ 46 Technische Verfügbarkeit der Mietwebsite aaS, Darstellung
(1) Der Provider schuldet die Verfügbarkeit der Mietwebsite am Übergabepunkt in dem in der Leistungsbeschreibung bestimmten Umfang. Unter Verfügbarkeit verstehen die Vertragspartner die technische Nutzbarkeit der Website aaS am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden. Unberührt davon bleibt § 4 Abs. 2.
(2) Der Provider schuldet die Darstellung der Mietwebsite aaS auf Grundlage von WordPress-Templates nur im Rahmen der verfügbaren WordPress-Funktionen auf dem jeweils aktuellen Stand von WordPress. Mängel in der Darstellung, die auf der Nutzung eines Browsers beruhen, der von WordPress nicht unterstützt wird, stellen eine vertragsgemäße Leistung dar.
§ 47 Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten
(1) Auf erkannte Mängel hat der Kunde den Provider unverzüglich in einer verständlichen Form unter Beschreibung der konkreten Symptome hinzuweisen.
(2) Für Zeiten der Unterschreitung der vereinbarten Erreichbarkeit des Internetauftritts verringert sich die jeweilige Monatspauschale anteilig.
(3) Andere als die in Abs. 2 bezeichneten Rechte wegen Mängeln kann der Kunde erst nach Verstreichen einer von ihm gesetzten angemessenen Abhilfefrist geltend machen. Innerhalb der Abhilfefrist hat der Provider keine Beschränkung der Nachbesserungsversuche, insbesondere gilt die Nachbesserung nicht nach dem zweiten Nachbesserungsversuch als gescheitert.
(4) Ein Fehler in der Darstellung des Auftrags liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoftware und/oder Hardware, bei Störungen oder Rechnerausfall der Kommunikationsnetze des Internet-Providers, Online Dienstes, beim Provider und dessen Dienstleistern oder anderen Betreibern. Des Weiteren liegt eine fehlerhafte Darstellung nicht vor, wenn die Mängel durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy-Servern (Zwischenspeichern) hervorgerufen werden.
(5) Der Provider übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung der Internetpräsenz bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. Eine Eignung der Internetpräsenz zu bestimmten Zwecken ist nicht vorausgesetzt und wird weder geschuldet noch zugesichert. Der Kunde hat den Provider bei einer Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Für Schäden, die ihre Ursache in der von Dritten zur Verfügung gestellten Telekommunikationsstruktur haben, sowie für Schäden aus nicht ordnungsgemäßer Wartung, Speicherung, Benutzung, Behandlung, Verarbeitung oder Beschädigung der zur Verfügung gestellten Internetpräsenz oder sonstiger vom Provider zur Verfügung gestellter Leistungen, ist eine Haftung oder Gewährleistung des Providers ausgeschlossen.
(6) Für integrierte Drittanbietersoftware (Software, die nicht vom Provider, sondern von einem Dritten erstellt wurde, und die der Provider für den Kunden mit einfachem Nutzungsrecht lizenziert) übernimmt der Provider keine Gewährleistung, wenn diese nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden integriert wurde. Mängel von Drittanbietersoftware, die vom Provider eingesetzt wurde, weil sie für den Betrieb des Webauftritts bzw. des E-Mail-Systems erforderlich ist, kann der Provider durch vom Hersteller bereitgestellte Updates oder durch Rollbacks auf vorherige Versionen beseitigen. Verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel solcher Software schließt der Provider aus. Die Übernahme einer Gewährleistung oder Haftung in anderen Fällen über die gesetzliche Gewährleistung hinaus, ist damit nicht verbunden.
§ 48 Nutzungsrechte
(1) Nutzungsrechte, Zugriffsmöglichkeit
Der Kunde erhält an der Website aaS und allen dazugehörigen Lizenzen, beispielsweise für Plugins und Templates, das einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkte Nutzungsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
Eine physische Überlassung der Website aaS an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die Website aaS nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten durch eigenes Personal nutzen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Website aaS vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern der Provider sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist. Ausgenommen sind auch Änderungen, welche sich auf redaktionelle Inhalte, beispielsweise in Form von Blogbeiträgen, beziehen und den grundlegenden Aufbau oder die Funktionsweise der Website aaS nicht beeinflussen. Ein Anspruch auf Überlassung des Programmcodes, insbesondere des Quellcodes der Website aaS ist damit gleichwohl nicht verbunden.
Sofern der Provider während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Website aaS vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
Die Bereitstellung eines Vollzugriffs auf die auf dem Server abgelegten Dateiordner und die darin abgelegten Dateien, gemäß § 3 Abs. 4, ist für Website aaS ausgeschlossen. Das eigenständige Einrichten eines solchen Zugangs mit Hilfe von Plugins ist nicht zulässig.
Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Website aaS über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Website aaS Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Anwendung zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
(2) Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung
Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Website aaS durch Unbefugte zu verhindern. Er bewahrt die Zugangsdaten sicher und vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt auf. Seine berechtigten Nutzer verpflichtet er zu entsprechenden Vorkehrungen.
Der Kunde haftet dafür, dass die Website aaS nicht zu gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet wird.
(3) Verletzung der Bestimmungen nach Abs. 1 und 2 durch den Kunden
Verletzt der Kunde die Regelungen in Abs. 1 oder 2 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Provider den Zugriff des Kunden auf die Website aaS sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.
Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung des Providers weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abs. 1 oder 2, und hat er dies zu vertreten, so kann der Provider den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
§ 49 Pflichtangaben
(1) Es gilt § 11, welcher durch die folgenden Bestimmungen ergänzt wird:
(2) Der Provider ist zur rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit der Datenverarbeitungsvorgänge und der Richtigkeit der Angaben in den Texten weder befugt noch in der Lage; eine individuelle Prüfung ist damit nicht verbunden. Es wird dem Kunden empfohlen, bei bestehenden Zweifeln einen fachkundigen Rechtsbeistand zu Beratungszwecken aufzusuchen.
§ 50 Laufzeit/Kündigung
(1) Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn es nicht von einer Vertragspartei 90 Tage vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Ein eventuelles zwingendes Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt ebenfalls unberührt.
(2) Im Fall der ordentlichen Kündigung des Vertrags vor Ablauf der in Abs. 1 beschriebenen Laufzeit durch den Kunden aufgrund eines zwingenden gesetzlichen Rechts zur ordentlichen Kündigung berechnet der Provider dem Kunden die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen in voller Höhe.
(3) Im Fall des Abs. 2 berechnet der Provider dem Kunden zudem für jeden Monat der Beendigung des Vertrags vor der vereinbarten Mindestlaufzeit 90 % der hierauf entfallenden Monatspauschalen.
Von der Setup-Pauschale berechnet der Provider dem Kunden die für die Leistung aufgewandte Zeit mit einem Stundensatz von 99,00 € zzgl. MwSt. höchstens aber die vereinbarte Setupgebühr. Der Provider behält sich jedoch vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen die Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.
(4) Hinsichtlich der Bestimmungen gemäß Abs. 3 bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass dem Provider infolge der Vertragsaufhebung höhere Aufwendungen erspart oder dieser Einkünfte durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft generiert hat. Dem Provider bleibt der Nachweis geringerer ersparter Aufwendungen und/oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft generierte Einkünfte vorbehalten.
(5) Kündigt der Provider den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so kann der Provider vom Kunden als pauschalen Schadensersatz für entgangenen Gewinn und Aufwendungen 50 % der Summe der Monatspauschalen verlangen, die ohne Kündigung des Providers bis zu dem Zeitpunkt entstanden wären, zu dem der Kunde seinerseits den Vertrag hätte frühestens ordentlich kündigen können. Beiden Seiten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden in Wirklichkeit niedriger oder höher ist.
(6) Alle im technischen System gespeicherten Daten zur Bereitstellung der Internetpräsenz werden spätestens 60 Tage nach Beendigung des Vertrags gelöscht. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, wie beispielsweise Zahlungsverzug durch den Kunden, bleibt unberührt.
Abschnitt VI: Gemeinsame Bestimmungen
Die Bestimmungen der Abschnitte I bis V sind spezieller und haben im Fall des Widerspruchs mit den nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen Vorrang.
§ 51 Geltungsbereich
Der Provider erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Provider hat diesen ausdrücklich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn der Provider in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
§ 52 SSL-Zertifikate
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von SSL-Zertifikaten wird der Provider im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Zertifikatsaussteller lediglich als Vermittler tätig. Der Provider hat auf die Zertifikatsausstellung keinen Einfluss. Der Provider übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Zertifikate überhaupt zugeteilt werden oder auf Dauer Bestand haben. Soweit SSL-Zertifikate Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Ausstellers; der Provider benennt diesen im Vorfeld.
§ 53 Datenschutz, Kundenkonto
(1) Soweit die Leistungen des Providers die Verarbeitung personenbezogener Daten die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Provider beinhalten oder voraussetzen oder die zufällige Kenntnisnahme personenbezogener Daten durch den Provider nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Provider für den Kunden als Auftragsverarbeiter auf Grundlage einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung tätig.
(2) Zur Gewährleistung einer vertraulichen Kommunikation stellt der Provider dem Kunden Benachrichtigungen über dessen Kundenkonto zum Abruf zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich zur regelmäßigen Kontrolle des Kundenkontos auf eingehende Nachrichten.
§ 54 Vergütung nach Zeitaufwand
Für Leistungen, für die der Vertrag keine Pauschalvergütung vorsieht, erhält der Provider eine Stundenvergütung in Höhe von 99,00 €. Die Abrechnung erfolgt minutengenau.
Der Provider ist zu einer zeitnahen und übersichtlichen Zeiterfassung verpflichtet.
§ 55 Zahlungsbedingungen, Abrechnung, Zahlungsverzug
(1) Der Kunde zahlt, sofern nicht anders vereinbart, die im Leistungsangebot ausgewiesenen Preise für die dort konkret beschriebenen Leistungen, die der Provider selbst oder durch Dritte erbringt. Die Vergütung für vom Provider monatlich zu erbringenden Leistungen, insbesondere Hostingleistungen und Wartungs- und Supportleistungen, ist vom Kunden im Voraus zu zahlen und wird vom Provider zum Monatsanfang in Rechnung gestellt.
(2) Die Leistungen des Providers werden, soweit nicht die Bestimmungen zu den einzelnen Leistungspaketen anderes vorsehen, monatlich in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage, beginnend mit dem Erhalt der Rechnung. Der Kunde hat den offenen Rechnungsbetrag fristgerecht auf das Bankkonto des Providers zu überweisen, das auf der Rechnung angegeben ist. Bei Wahl des Bankeinzugs (SEPA-Lastschriftverfahren), zieht der Provider den offenen Rechnungsbetrag nach Vorankündigung ein. Die Barzahlung ist ausgeschlossen.
(3) Bei Preisen, die nicht nach diesen AGB oder sonstigen vertraglichen Bestimmungen nach einem Stundensatz berechnet werden, handelt es sich um Festpreise, weshalb eine Rückerstattung an den Kunden auch bei Unterschreitung der vorgesehenen (Nutzungs-)Menge ausgeschlossen ist.
(4) Sollte der Vertrag nicht zu Beginn eines Monates abgeschlossen werden, wird der Provider die Leistungen nur anteilmäßig berechnen und erst im Folgemonat mit der vollständigen Abrechnung beginnen.
(5) Rechnungen des Providers werden dem Kunden auf elektronischem Weg übermittelt. Papierrechnungen stellt der Provider nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden aus.
§ 56 Verzug
(1) Für Verzug ausschließlich bei der Zahlung monatlicher Entgelte gilt: Kommt der Kunde mit der Zahlung des monatlichen Entgelts über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen in Verzug oder gerät er in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für einen Monat erreicht, in Verzug, ist der Provider berechtigt, den Zugang zur Anwendung zu sperren. Der Provider hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Entgelte zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren, dem Provider der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Mindestens sieben Tage vor Ausspruch einer Kündigung gemäß Satz 2 mahnt der Provider die rückständigen Beträge an und weist den Kunden auf die Möglichkeit der Kündigung hin.
(2) Für Verzug bei der Zahlung anderer Entgelte als monatlicher Entgelte gilt: Hat der Kunde die Zahlung per Vorkasse gewählt, kann der Provider die Erbringung seiner Leistungen bis zum Zahlungseingang verweigern. Leistet der Kunde die Zahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist, hat der Provider das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 25 % des Rechnungsbetrags zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren, dem Provider der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Mindestens sieben Tage vor Aussprechung einer Kündigung gemäß Satz 2 mahnt der Provider die rückständigen Beträge an und weist den Kunden auf die Möglichkeit der Kündigung hin.
Schuldet der Kunde im Rahmen des Vertragsverhältnisses auch monatliche Entgelte, kann der Provider im Falle der Kündigung nach Satz 2 dieses Absatzes bezüglich der monatlichen Entgelte einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Entgelte verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren, dem Provider der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(3) Unbeschadet des Rechts zur Kündigung und des Anspruchs auf Schadensersatz bleibt der Kunde bis zur Erklärung der Kündigung zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.
(4) Dem Provider bleibt vorbehalten, weitere Ansprüche wegen des Zahlungsverzugs geltend zu machen.
(5) Gerät der Provider mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann vom Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Provider eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in Textform erfolgen und mindestens zwei Wochen betragen.
§ 57 Aufrechnung / Zurückbehaltung, Abtretung
(1) Die Aufrechnung durch den Kunden mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist unzulässig.
(2) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertrag beruht, ist unzulässig.
(3) Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden aus diesem Vertrag an Dritte ist ausgeschlossen. Entgegen dieser Bestimmung vereinbarte Abtretungen sind unwirksam.
§ 58 Haftung
(1) Bei der Überlassung von Speicherplatz auf dem Server schließt der Provider jegliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Servers aus. Spätere Einwendungen wegen offener oder verdeckter Mängel sind damit ausgeschlossen.
(2) Der Provider haftet gegenüber dem Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Provider im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung des Providers ausgeschlossen, soweit dieser nicht eine Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt, höchstens jedoch 5.000,00 €. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf die jährliche Vergütung, bei einer Laufzeit von weniger als einem Jahr auf die während der gesamten Laufzeit anfallende Vergütung beschränkt.
(4) Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
§ 59 Höhere Gewalt
(1) Der Provider ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist. Für die Zeit, in der der Provider von seiner Leistungspflicht befreit ist, entfällt der Vergütungsanspruch.
(2) Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen, Seuchen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Provider nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechung oder Zerstörung datenführender Leitungen.
(3) Andere als die in Abs. 1 beschriebenen Auswirkungen höherer Gewalt haben keine Auswirkung auf den Vertrag und die wechselseitigen Leistungspflichten.
§ 60 Laufzeit, Rücktrittsrecht, Nachträgliche Änderungen, Kündigung und Beendigung des Vertrags
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Soweit der Kunde im Internet über den Webauftritt des Providers Leistungen bestellt, haben beide Vertragsparteien das Recht, innerhalb von drei Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellt der ursprüngliche Vertrag mit nachfolgend geänderten, insbesondere online hinzugedachten Leistungen eine Einheit dar. Im Fall der Vertragserweiterung, etwa durch zu Zubuchen weiterer Leistungen, beginnt die Laufzeit des gesamten Vertrags von neuem. Die einzelnen Leistungen können, soweit nicht anders vereinbart, nicht gesondert gekündigt werden. Für die Laufzeit des gesamten Vertrags gelten im Fall der Erweiterung die Bestimmungen des Abs. 3; die Berechnung der Frist gemäß Abs. 3 S. 2 beginnt mit dem Vertragsschluss über die Leistungserweiterung.
(4) Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung zwischen Provider und Kunde getroffen wurde, kann der Vertrag von jeder Vertragspartei mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die früheste Kündigung ist zum Ablauf von zwölf Monaten nach Vertragsschluss möglich.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ist der Kunde wegen Störungen, die nur einen Teil der Leistungen des Providers betreffen, zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung berechtigt, erstreckt sich dieses Kündigungsrecht nur dann auch auf die übrigen Vertragsteile, wenn dem Kunden das Festhalten an den übrigen Vertragsteilen nicht zumutbar ist.
Für den Provider liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor bei
- Verstößen des Kunden gegen geltendes Recht (insbesondere Verletzung von strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Vorschriften) mit Auswirkung auf den Provider,
- die Änderung der rechtlichen oder technischen Standards, wodurch es dem Provider nicht mehr mit wirtschaftlich zumutbarem Aufwand möglich ist, seine Leistungen im vertraglich geschuldeten Umfang zu erbringen.
(6) Im Falle der Geschäftsaufgabe des Providers steht beiden Vertragsparteien ein Sonderkündigungsrecht zu. Der Provider informiert den Kunden mindestens 8 Wochen vor der Geschäftsaufgabe und dem Datum der Beendigung der Geschäftstätigkeit. Die Kündigung kann mit einer Frist von 2 Wochen zur Beendigung der Geschäftstätigkeit des Providers erfolgen.
(7) Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben zu ihrer Wirksamkeit schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
(8) Nach Beendigung des Vertrags ist der Provider berechtigt, den Zugang zum Server zu sperren und den Speicherplatz zu löschen. Der Provider sichert die Daten und stellt diese dem Kunden nach Vertragsende zum Download zur Verfügung. Der Kunde kann vom Provider die Herausgabe der bei der Nutzung der Anwendung verarbeiteten und gespeicherten Daten bis zu deren Löschung verlangen. Die endgültige Löschung der Daten erfolgt vier Wochen nach Vertragsende.
(9) Sofern dem Kunden zur Durchführung des Vertrags vom Provider Software zur Verfügung gestellt wird, geschieht dies nur für die Dauer des Vertrags auf Grundlage eines einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsrechts. Der Kunde ist verpflichtet, die Software und alle eventuellen Sicherheitskopien an den Provider zurückzugeben und auf seinen eigenen Rechnern vollständig zu löschen. Die Weitergabe der Software an Dritte ist dem Kunden untersagt.
§ 61 Sonstige Bestimmungen
(1) Soweit nicht anders vereinbart, darf der Provider die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
(2) Soweit Leistungen des Providers nach zeitlichem Aufwand abgerechnet werden, hat der Kunde Anspruch auf eine monatliche Abrechnung. Diese Abrechnung enthält eine genaue Beschreibung der Art der abgerechneten Leistung und des damit verbundenen Zeitaufwandes.
§ 62 Änderungen der AGB, Änderungen der Preise
(1) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden zum Angebot des Providers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn der Provider in seinem Angebot besonders hinweisen. Der Provider wird dann die geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen.
(2) Preisänderungen durch den Provider treten drei Monate nach Ablauf des Monats in Kraft, in welchem sie dem Kunden mitgeteilt wurden. Im Falle der Preisänderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag zum Laufzeitende zu kündigen und die entstehende Kostenmehrbelastung abzulehnen. Preissenkungen gelten nicht als Preisänderungen im Sinne dieses Absatzes.
§ 63 Schlussbestimmungen
(1) Im Fall der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen aus diesem Vertrag bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Es gelten dann ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Verträge, die aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind – soweit zulässig – abbedungen.